Schulweg / Bustransport
Im § 69 d Schulgesetz von Rheinland-Pfalz wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler geregelt.
Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache liegt bei der Stadt Frankenthal. Sie sorgt für die Beförderung der Kinder, wenn für diese der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Diese Kinder werden morgens mit einem Schulbus zur Schule gebracht und nach Schulschluss wieder nach Hause gebracht. Die Stadt Frankenthal beauftragt dazu ein Busunternehmen. Eingesetzt werden Kleinbusse, die jeweils 8 Schüler transportieren.
Die Schülerbusse fahren nach einem bestimmten Fahrplan, den die Stadt Frankenthal gemeinsam mit dem Busunternehmen erstellt. Die Stadt Frankenthal und das Busunternehmen legen auch die Haltestellen fest.
Die Schülerbeförderung ist für die Eltern kostenlos.